Mit der „LEW Klimaschutzprämie“ unterstützen die Lechwerke (LEW) Kommunen aus der Region bei Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz. Mit der Prämie will LEW auch das Umweltbewusstsein fördern und die Bedeutung energieeffizienter Klimaschutz-Maßnahmen für das öffentliche Leben hervorheben. Insgesamt werden für das Jahr 2021 150.000 Euro vergeben, wobei die konkrete Förderhöhe pro Kommune von der Einwohnerzahl und der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge abhängt.

Auch die „Gemeinde Bonstetten“ setzt ein Klimaschutzprojekt mit Unterstützung von LEW um: Die „Gemeinde Bonstetten“ erhält eine Prämie in Höhe von 1.045 € und investiert das Geld in „Leucht- und Leuchtmitteltausch der Straßenbeleuchtung“.

Die „LEW Klimaschutzprämie“ löste in diesem Jahr die „LEW Energiesparprämie“ ab. Mit dieser haben die Lechwerke seit 2015 mehr als 470 Energiesparprojekte in der Region unterstützt. Dabei wurden Energieeffizienzmaßnahmen in einem Gesamtvolumen von über 20 Millionen Euro angeschoben.

Mit der „LEW Klimaschutzprämie“ wurden nun zum einen die Förderfelder ausgeweitet. Waren bislang in erster Linie konkret sichtbare Maßnahmen, wie die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik förderfähig, können sich Kommunen künftig auch mit Maßnahmen zur Visualisierung von Mess- und Prognosewerten für die Prämie bewerben – eine wichtige Grundlage für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Außerdem hat LEW den Teilnehmerkreis erweitert. Auch Kommunen aus Landkreisen, die ans LEW-Gebiet angrenzen, können sich zukünftig beteiligen. Die Fördersumme pro Projekt richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune sowie der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge.

„Mit den Neuerungen und der Namensänderung möchten wir den Klimaschutz deutlicher nach vorne rücken. Das passt auch zu unserer Klimaschutzoffensive, die wir 2021 anlässlich unseres 120-jährigen Unternehmensjubiläums gestartet haben“, sagt Ulrich Haselbeck aus dem LEW-Kommunalmanagement und Initiator der Klimaschutzprämie.

Ergebnis Bürgerentscheid "Neue Ortsmitte" Gemeinde Bonstetten am 14.11.2021

Zahl der Stimmberechtigten

1202

Zahl der Personen, die abgestimmt haben

811

   

Zahl insgesamt abgegebener Stimmen

 

Beim 1. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren)

 

„Sind Sie dafür, dass die aktuellen Planungen und Vergaben für das Projekt „Ortsmitte“ (Gebäude und Außenanlage) sofort gestoppt werden und der Planungsauftrag dahingehend geändert wird, dass bei der Kostenberechnung nach DIN 276 für Planung, Gebäude sowie Außenanlagen der Betrag von 6,2 Mio. Euro nicht überschritten wird?“

Gültige Ja-Stimmen

584

Gültige Nein-Stimmen

186

Ungültige Stimmen insgesamt

41

   

Beim 2. Bürgerentscheid (Ratsbegehren)

 

„Sind Sie dafür, dass der aktuell vorliegende Entwurf für unsere „Neue Ortsmitte“ mit Rathaus, Feuerwehr, Musikverein und Außenanlagen weiterentwickelt und optimiert wird und unter Einbringung der staatlichen Fördermittel umgesetzt wird?“

Gültige Ja-Stimmen

235

Gültige Nein-Stimmen

523

Ungültige Stimmen insgesamt

53

Die Abstimmungsleiterin stellt fest, dass

der 1. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) mit 770 gültigen Stimmen und davon mit 584 Stimmen mehrheitlich mit JA beantwortet wurde.

Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum (20 v.H. der Stimmberechtigten) wurde erreicht.

Damit ist die gestellte Frage mit JA entschieden.

der 2. Bürgerentscheid (Ratsbegehren) mit 758 gültigen Stimmen und davon mit 523 Stimmen mehrheitlich mit NEIN beantwortet wurde.

Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum (20 v.H. der Stimmberechtigten) wurde erreicht.

Damit ist die gestellte Frage mit NEIN entschieden.


Die Bürgerentscheide brachten folgendes Ergebnis:

Der 1. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) wurde mit JA entschieden.

Der 2. Bürgerentscheid (Ratsbegehren) wurde mit NEIN entschieden.

Es liegt keine widersprüchliche Entscheidung vor.

Der Stichentscheid ist daher bedeutungslos.
 

Die Abstimmungsbeteiligung lag bei ca. 67 %.

Verwaltungsgemeinschaft Welden, 14.11.2021

Teresa Schreiber

Abstimmungsleiterin

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