Rücknahme der Abfallbeseitigungsbühren durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg

Der Abfallwirtschaftbetrieb übernimmt die Veranlagung der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2025 selbst.

Abbuchungen aufgrund des erteilten SEPA-Mandats für Abfallbeseitigungsgebühren werden ab 01.01.2025 automatisch nicht mehr von der Gemeinde erfolgen. Die SEPA-Mandate bei der Gemeinde müssen nicht gelöscht werden.

Es sind lediglich bei Ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge direkt bei Ihrer Bank zu kündigen.

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