Volksbegehren "Rettet die Bienen"

BEKANNTMACHUNG

über die Eintragung für das Volksbegehren

 "Rettet die Bienen"

(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)

1. Die Gemeinden Bonstetten, Emersacker, Heretsried und der Markt Welden bilden je einen Eintragungsbezirk.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

VG Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Eintragungsraum Zimmer 001 im EG:   Montag, Dienstag, Mittwoch durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr                      Donnerstag durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                              Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                                                          zusätzlich Donnerstag, 07.02.2019 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr                                       zusätzlich Sonntag, 10.02.2019 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemeinde Bonstetten, Bahnhofstr. 4, 86486 Bonstetten                                         Montag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr                              Donnerstag von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr

2. Jede/r Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintrgungsbezirkes eintragegen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Welden während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

Welden, 09.01.2019

Stefan Scheider

Wahlleiter

 

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