Gemeinde Bonstetten
Auswahlverfahren nach Nr. 6.4 Breitbandrichtlinie

1. Zieldefinition

Die Gemeinde Bonstetten führt das Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2009 (AllMBl S. 179) durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann.
Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Bonstetten (Einwohner: 1200, Landkreis Augsburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s).
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte besteht ein begründeter Bedarf über die Standartversorgung hinaus.
Die Gemeinde Bonstetten hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite der Gemeinde Bonstetten (www.bonstetten.de) eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Rainer Schmied (siehe Ziffer 8) angefordert werden.

3. Zieldefinition

Ziel des Auswahlverfahren ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload 3
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

 

 5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a) Bewertungskriterien
Erschließungsgrad
Höhe der Endkundenpreise Zuschussbedarf
Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
Zeitpunkt der Inbetriebnahme
b) Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
c)  Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstbetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
d) Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten im Auswahlverfahren müssen spätestens am 05.02.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Bonstetten eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Rainer Schmied, VGem. Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Telefon: 08293/699-0 oder schmied@vg-welden.de

Das Breitband-Expose können Sie dieser pdf-Datei entnehmen.

9. Hinweis

In den von der VGem. Welden verwalteten Mitgliedsgemeinden (Bonstetten, Emersacker, Heretsried und Markt Welden) werden zeitgleich ebenfalls Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Gemeinde Bonstetten
21. Dezember 2009
Gez. I.A.
R. Schmied

 

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